Zum Inhalt springen

Drittes UWG-Änderungsgesetz · ab 27.09.2026 · ohne Übergangsfrist

Wie grün darf Ihre Website noch reden?

Pauschale Umweltaussagen wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ sind ohne belastbaren Nachweis künftig unzulässig — mit Bußgeldern bis 4 % des Jahresumsatzes. Der Scanner findet kritische Claims und Passagen mit unbelegtem grünem Gesamteindruck, schlägt rechtskonforme Umformulierungen vor und prüft deren SEO-Impact.

Verbleibende Zeit bis zum Inkrafttreten

Countdown wird geladen …

Stichtag: 27. September 2026 — Umsetzung der EU-EmpCo-Richtlinie, ohne Übergangsfrist.

Kostenlos, ohne Registrierung: Kurz-Scan von bis zu 3 Seiten mit Ampel-Score und Beispiel-Findings. Technisches Screening, keine Rechtsberatung.

Was der Scanner automatisiert

Risiko-Crawl

Crawlt öffentliche Seiten inkl. PDFs — robots.txt-konform, mit Rate-Limit und identifizierbarem User-Agent.

Zwei Detection-Ebenen

Einzel-Claims (kuratiertes Ruleset + LLM-Kontext) und Gesamteindruck ganzer Nachhaltigkeits-Passagen — auch ohne verbotenes Einzelwort.

Umformulierung + SEO-Check

Rechtskonforme Varianten und redaktionelle Überarbeitungen mit Diff — jede Fassung mit Keyword-Erhalt, Lesbarkeit und Länge-Delta.

Freigabe + Monitoring

Ein bewusstes Human-Gate vor jeder Einpflege, danach CMS-Anbindung, Kontroll-Crawl und laufendes Delta-Monitoring mit Alerts.

Wir sagen nicht nur, was kritisch ist — der „Was ist noch erlaubt?“-Layer zeigt Ihrem Marketing-Team pro Kategorie, wie es über Nachhaltigkeit reden darf: Do/Don't plus Beispiel, verständlich statt Jurasprech.

Häufige Fragen

Die Green Claims Directive wurde gestoppt — ist das Thema damit erledigt?

Nein. Die EmpCo-Richtlinie ist von der GCD unabhängig, bereits über das Dritte UWG-Änderungsgesetz in deutsches Recht umgesetzt und gilt ab 27.09.2026 als verbindlicher Mindeststandard. Die GCD wäre ein Zusatzregelwerk gewesen.

Ab wann gilt die EmpCo-Richtlinie in Deutschland?

Ab dem 27. September 2026 — ohne Übergangsfrist für bestehende Inhalte. Bei Verstößen drohen Abmahnungen und Bußgelder bis 4 % des Jahresumsatzes.

Dürfen wir noch mit „klimaneutral“ werben?

Nur, wenn die Aussage nicht allein auf Kompensation beruht. Zulässig bleiben belegte Angaben zu tatsächlichen Emissionsreduktionen — der Scanner schlägt entsprechende Umformulierungen vor.

Kostet die Bereinigung unsere Rankings?

Genau das verhindert der SEO-Impact-Check: Kritische Begriffe sind oft rankende Keywords. Jede Umformulierung wird auf Keyword-Erhalt, Lesbarkeit und Sichtbarkeit geprüft, bevor sie freigegeben wird.